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   OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - I-24 U 34/04   

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https://dejure.org/2004,4773
OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - I-24 U 34/04 (https://dejure.org/2004,4773)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2004 - I-24 U 34/04 (https://dejure.org/2004,4773)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - I-24 U 34/04 (https://dejure.org/2004,4773)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts; Abgrenzung von Fortführung und Übernahme einer Firma; Typisierte Rechtsscheinhaftung nach § 25 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB); Kontinuität des fortgeführten Unternehmens als Haftungsvoraussetzung; Erfordernis der Übernahme des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fortführung der insolventen Firma; Mietvertragsnachfolger

  • Judicialis

    BGB § 535; ; HGB § 25

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25
    Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was bedeutet das "Fortführen einer Firma"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 7 O 310/03
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - I-24 U 34/04

Papierfundstellen

  • DStR 2005, 165 (Ls.)
  • NZG 2005, 176
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04
    Dieses kann sogar vollständig fehlen (BGH NJW 1984, 1186; 1986, 581; 1992, 911 (912)).

    Für eine Haftung aus § 25 Abs. 1 S. 1 HGB kommt es nicht auf eine wort- und buchstabengetreue Übereinstimmung zwischen alter und neuer Firma an, sondern nur darauf, ob nach der maßgeblichen Sicht des Verkehrs trotz vorgenommener Änderungen noch eine Fortführung der Firma vorliegt (statt aller BGH, NJW 1982, 477; 1992, 911 (912) mit zahlreichen Nachweisen zum Schrifttum; Graf von Westphalen, aaO, § 25 Rn. 19).

    Wer den Eindruck der Verlautbarung einer Unternehmenskontinuität und die an sie anknüpfende Rechtsfolge der Haftungskontinuität vermeiden und auch nicht auf die Möglichkeiten des § 25 Abs. 2 HGB zurückgreifen will, muss durch die Wahl einer eindeutig anderen Firma für den nötigen Abstand von der alten sorgen und darf sich nicht an diese "anhängen" (BGH, NJW 1992, 911 (912)).

    Für die Anwendung des § 25 Abs. 1 HGB ist es aber ausreichend, wenn der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende Kern desselben übernommen wird, so dass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand der Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (BGH NJW 1992, 911).

  • BGH, 01.12.1986 - II ZR 303/85

    Haftung des Geschäftserwerbers bei Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04
    Auf die Angaben in der Gewerbeanmeldung kommt es nicht entscheidend an (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1987, 1633 Baumbach/Hopt, HGB, 31. Auflage, § 25 Rn. 7).

    Maßgebend ist vielmehr, welche Bezeichnung der Unternehmer für sein Auftreten am Markt wählt (BGH, NJW 1987, 1633).

  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04
    Dieses kann sogar vollständig fehlen (BGH NJW 1984, 1186; 1986, 581; 1992, 911 (912)).
  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 114/83

    Rechtsstellung des Pächters eines unter der bisherigen Firma fortgeführten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04
    Dieses kann sogar vollständig fehlen (BGH NJW 1984, 1186; 1986, 581; 1992, 911 (912)).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 8/99

    Haftung bei Unternehmensfortführung iS des § 25 HGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04
    Hierfür genügt die Aufnahme einer im wesentlichen die gleichen Geschäftsbereiche umfassenden Tätigkeit in den Geschäftsräumen des Veräußerers unter Beibehaltung der Telefonanschlüsse (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 332; Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, 2. Auflage, § 25 Rn. 15).
  • BVerfG, 01.12.1990 - 1 BvQ 12/90

    Abwägung bei Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Gestattung der Aufführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04
    Entscheidend ist allein die Unternehmenskontinuität, die durch den Wechsel des Unternehmensträgers nicht berührt wird (vgl. BGH NJW 1991, 911 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11

    Begriff der Fortführung des Unternehmens i.S. von § 25 Abs. 1 HGB

    Entscheidend ist die Firmenidentität nach der Verkehrsanschauung (BGH NJW 92, 911, WM 04, 1178, NJW 06, 1001, WM 08, 2273, OLG Düsseldorf NZG 2005, 176; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch 34. Auflage 2010 § 25 Rdz. 7).
  • OLG Celle, 05.07.2005 - 16 U 13/05

    Streit über eine offene Forderung aus Warenlieferungen; Folgen der Abtretung von

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn eine Kapitalgesellschaft durch eine Einzelfirma weitergeführt wird, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. auch OLG Düsseldorf, DWW 2005, 26).
  • OLG Naumburg, 04.07.2022 - 12 U 228/21

    Rechtsscheinhaftung bei Firmenfortführung: Indiz für die Vereinbarung deutschen

    Dieser gegenüber spielt ein Übernahmevertrag keine bedeutende Rolle (z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2004, 24 U 34/04, zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 28.06.2019 - 7 U 138/18

    Nur wer die "Firma" fortführt, haftet für ihre Altverbindlichkeiten!

    Die Entscheidung OLG Düsseldorf vom 24. Mai 2004 (Beschluss, Az.: I 24 U 34/04, OLGR Düsseldorf 2005, 171 - 172) ist vom Sachverhalt her nicht vergleichbar.
  • FG Sachsen, 05.05.2006 - 2 V 1752/05

    Abzugsbesteuerung von EU-Künstlern; Einkünfte der ausländischen Künstler für

    Aus der - maßgebenden - Sicht der beteiligten Verkehrskreise ist eine Firmenfortführung anzunehmen, wenn die von dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte und von dem Erwerber weitergeführte Firma eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen Firma sieht (vgl. BGH, DB 2006, 444; BGH, DB 2004, 1204; OLG Düsseldorf, DStR 2005, 165).
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